Kosten
Wir erheben für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister aufwandsbezogene GebührenDie Gebührenerhebung ist in der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz genehmigten Vorsorgeregister-Gebührensatzung geregelt. Registrierungsgebühren fallen für die Registrierung einer Vorsorgeurkunde an; die Löschung einer Registrierung ist hingegen gebührenfrei. Die Registrierungsgebühr richtet sich danach,
- ob die Registrierung online oder per Post beantragt wird,
- ob die Abrechnung per Überweisung oder durch Erteilung eines Lastschriftmandats erfolgt und
- nach der Zahl der benannten Vertrauenspersonen.
Zahlungsweise / Registrierung | Online-Registrierung | Registrierung per Post |
---|---|---|
Lastschrift | 20,50 € | 23,50 € |
Überweisung | 23,00 € | 26,00 € |
Je zusätzliche Vertrauensperson | 3,50 € | 4,00 € |
Die Registrierungsgebühr
- fällt nur einmal zum Zeitpunkt der Registrierung an (keine Jahresgebühr),
- deckt die dauerhafte Registrierung der Vorsorgeverfügung (einschließlich aller Angaben zum Umfang der Vollmacht und aller Angaben zu Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen) und
- umfasst alle Kosten der Beauskunftung der Betreuungsgerichte.
Wenn Sie Ihre Vorsorgeurkunde beispielsweise von einem Notar beurkunden lassen, sollte dieser Sie auf die Möglichkeit der Registrierung hinweisen. Der Notar erhält für die Registrierung keine eigenen Gebühren und berechnet Ihnen nur die niedrigeren Eintragungskosten weiter.
Meldeweg
Die Online-Registrierung ist 3,00 € günstiger als die Registrierung per Post, weil sie weniger Aufwand beim Zentralen Vorsorgeregister verursacht. Die Registrierung weiterer Bevollmächtigter ist im Fall der Online-Meldung um 0,50 € günstiger als die Registrierung per Post. Deshalb empfehlen wir, dass Sie Registrierungen online vornehmen.
Zahlungsweise
Die Gebühren können per Überweisung oder per Lastschrift bezahlt werden. Bei Zahlung per Lastschrift gibt es eine Ermäßigung von 2,50 €.
Beispielberechnungen
Beispiel 1: Online-Registrierung einer Vorsorgevollmacht mit Eintragung eines Bevollmächtigten bei Zahlung per Lastschrift
20,50 € einmalige Gesamtgebühr
Beispiel 2: Online-Registrierung einer Vorsorgevollmacht mit Eintragung von vier Bevollmächtigten bei Zahlung per Lastschrift
31,00 € einmalige Gesamtgebühr
- 20,50 € für die Eintragung der Vorsorgevollmacht
- 10,50 € (3 x 3,50 €) für die Eintragung von drei weiteren Bevollmächtigten
Beispiel 3: Online-Registrierung einer Betreuungsverfügung mit Eintragung eines vorgeschlagenen Betreuers bei Zahlung per Überweisung
23,00 € einmalige Gesamtgebühr
Beispiel 4: Registrierung einer Vorsorgevollmacht mit Eintragung eines Bevollmächtigten bei Zahlung per Lastschrift und schriftlichem Antrag
23,50 € einmalige Gesamtgebühr
Beispiel 5: Registrierung einer Vorsorgevollmacht mit Eintragung von vier Bevollmächtigten bei Zahlung per Lastschrift und schriftlichem Antrag
35,50 € einmalige Gesamtgebühr
- 23,50 € für die Eintragung der Vorsorgevollmacht
- 12,00 € (3 x 4,00 €) für die Eintragung von drei weiteren Bevollmächtigten
Beispiel 6: Registrierung einer Betreuungsverfügung bei Zahlung per Überweisung und schriftlichem Antrag
26,00 € einmalige Gesamtgebühr