Kosten

Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister löst eine aufwandsbezogene Gebühr aus.

Die Gebührenerhebung ist in der vom Bundesministerium der Justiz genehmigten Vorsorgeregister-Gebührensatzung geregelt. Die Registrierungsgebühren fallen pro Registrierung an, unabhängig davon, ob Sie eine oder mehrere Vorsorgeangelegenheiten registrieren. Die Änderung bereits angelegter Daten, sowie die Löschung einer Registrierung und die Registrierung eines (teilweise) Widerrufs ist hingegen gebührenfrei. Die Registrierungsgebühr richtet sich danach,

  • ob die Registrierung online oder per Post beantragt wird,
  • ob die Abrechnung per Überweisung oder durch Erteilung eines Lastschriftmandats erfolgt und
  • nach der Zahl der benannten Vertrauenspersonen.

Zahlungsweise / Registrierung

Online-Registrierung

Registrierung per Post

Lastschrift

20,50 €

23,50 €

Überweisung

23,00 €

26,00 €

Je zusätzliche Vertrauensperson

3,50 €

4,00 €

Die Registrierungsgebühr

  • fällt einmalig zum Zeitpunkt der Registrierung an (keine Jahresgebühr),
  • deckt die dauerhafte Speicherung der Vorsorgeangelegenheit/en (einschließlich aller Angaben zu deren Umfang),
  • umfasst alle Kosten der Beauskunftung der Betreuungsgerichte und Ärzte, sowie
  • die zeitlich unbegrenzte Berichtigung personenbezogener Daten.

Wenn Sie Ihre Vorsorgeangelegenheit/en von einem Notar beurkunden lassen, kann dieser für Sie die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister übernehmen. Dies kann zu einer Verringerung der Registergebühren führen.


Meldeweg

Die Online-Registrierung ist 3,00 € günstiger als die Registrierung per Post, weil sie weniger Aufwand beim Zentralen Vorsorgeregister verursacht. Die Registrierung weiterer Vertrauenspersonen ist im Fall der Online-Meldung 0,50 € günstiger als die Registrierung per Post. Deshalb empfehlen wir, dass Sie Registrierungen online vornehmen.


Zahlungsweise

Die Gebühren können per Überweisung oder per Lastschrift bezahlt werden. Bei Zahlung per Lastschrift gibt es eine Ermäßigung von 2,50 €.

Beispielberechnungen

Beispiel 2: Online-Registrierung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung mit Eintragung von vier Vertrauenspersonen bei Zahlung per Lastschrift

31,00 € einmalige Gesamtgebühr

  • 20,50 € für die Eintragung der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung
  • 10,50 € (3 x 3,50 €) für die Eintragung von drei weiteren Vertrauenspersonen

Beispiel 4: Online-Registrierung eines isolierten Ehegattenwiderspruchs per Lastschrift

17,00 € einmalige Gesamtgebühr

  • 20,50 € Grundgebühr
  • abzüglich 3,50 € Ermäßigung, da bei dem isolierten Ehegattenwiderspruch keine Vertrauensperson registriert werden kann

Beispiel 6: Registrierung einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung mit Eintragung von vier Vertrauenspersonen bei Zahlung per Lastschrift und schriftlichem Antrag

35,50 € einmalige Gesamtgebühr

  • 23,50 € für die Eintragung der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung
  • 12,00 € (3 x 4,00 €) für die Eintragung von drei weiteren Vertrauenspersonen
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