Gerichte

Nutzen Sie unseren Online-Zugang für Betreuungsgerichte

Auskunft aus dem Zentralen Vorsorgeregister

Wir erteilen Betreuungsgerichten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Auskunft aus dem Zentralen Vorsorgeregister im Wege eines automatisierten Abrufverfahrens, soweit es im Rahmen der gerichtlichen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Betreuungsgerichte haben so rund um die Uhr die Möglichkeit, bei Einleitung eines Betreuungsverfahrens abzufragen, ob beim Zentralen Vorsorgeregister Vorsorgeurkunden registriert sind und so weitere notwendige Maßnahmen im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht in die Wege zu leiten. Nutzen Sie für Ihre Abfrage unseren Online-Zugang. Weitere Hinweise zur Justizabfrage finden Sie in unserer Onlinehilfe.

 


Zugang

Betreuungsgerichte können jederzeit online auf das Zentrale Vorsorgeregister zugreifen. Der Zugang zum Zentralen Vorsorgeregister erfolgt für Betreuungsgerichte ausschließlich aus dem Netz des Bundes.  Bayerische Betreuungsgerichte erhalten über eine andere Domain Zugang als Betreuungsgerichte aus dem übrigen Bundesgebiet. Die Zuständigkeit für die Benutzerverwaltung liegt bei den auf Landesebene jeweils zuständigen Administratoren der Justiz. Wenden Sie sich wegen Ihrer Zugangsdaten zum Zentralen Vorsorgeregister daher bitte an die Administratoren der für Sie zuständigen Justizverwaltung. Das gilt nicht nur für die erstmalige Freischaltung Ihres Zugangs zum Zentralen Vorsorgeregister, sondern auch, wenn Sie Ihren Benutzernamen und/oder Ihr Kennwort vergessen haben sollten.

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