Widerspruch des Bevollmächtigten

Durch den Widerspruch werden Ihre personenbezogenen Daten als Vertrauensperson im Zentralen Vorsorgeregister gelöscht

Im Zentralen Vorsorgeregister können personenbezogene Daten von Bevollmächtigten sowie vorgeschlagenen Betreuern gespeichert werden. Bevollmächtigte und vorgeschlagene Betreuer, die mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht einverstanden sind, können jederzeit der Speicherung ihrer Daten widersprechen und damit deren Löschung veranlassen. Verwenden Sie dafür das nachstehende Widerspruchsformular und geben Ihren Nachnamen, die ZVR-Registernummer sowie den Widerspruchscode ein. Die ZVR-Registernummer und den Widerspruchscode finden Sie auf der Benachrichtigung, die Ihnen das Zentrale Vorsorgeregister zugesandt hat. Wenn Sie noch nicht über einen Widerspruchscode verfügen, können Sie Ihren Antrag auch schriftlich stellen.

Bitte bedenken Sie aber folgendes: Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister soll verhindern, dass für den Vollmachtgeber eine unnötige Betreuung angeordnet wird. Dafür ist es erforderlich, dass ein Betreuungsgericht schnell Kontakt mit dessen Bevollmächtigten aufnehmen kann. Wenn Sie Ihre personenbezogenen Daten löschen lassen, ist eine zügige Kontaktaufnahme des Betreuungsgerichts unter Umständen nicht mehr gewährleistet, so dass die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister ihren Zweck schlimmstenfalls nicht erfüllen kann. Es ist daher sinnvoll, dass Ihre personenbezogenen Daten im Zentralen Vorsorgeregister gespeichert sind. Ihre Daten sind bei uns sicher.  

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Zu den angegebenen Daten konnte keine Registrierung gefunden werden. Bitte überprüfen Sie die angegebenen Daten.

Ihre im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) zu der Registrierung mit der ZVR-Registernummer gespeicherten personenbezogenen Daten wurden gemäß § 5 Abs. 3 Vorsorgeregister-Verordnung, Art. 17 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung unwiderruflich aus dem ZVR gelöscht.

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