Datensicherheit

Meldungen zum Zentralen Vorsorgeregister und Registerabfragen durch die Betreuungsgerichte erfolgen nur durch besonders gesicherte Verbindungen.

1. Einsichtsrechte nur für die Justiz

Ausschließlich die Betreuungsgerichte, also die Gerichte, die über die Anordnung einer Betreuung zu entscheiden haben, können die gespeicherten Daten einsehen. Dies geschieht über besonders gesicherte Verbindungen im Internet bzw. Justiznetz.

2. Redundante Datenvorhaltung

Der Datenbestand des Zentralen Vorsorgeregisters wird redundant vorgehalten und permanent gesichert. Dadurch ist dessen Hochverfügbarkeit gewährleistet. Selbst für Ausnahmesituationen ist vorgesorgt, beispielsweise bei Stromausfällen durch Notstromversorgungen für die Hauptdatenbanken des Zentralen Vorsorgeregisters.

3. Verschlüsselte Speicherung

Der Inhalt des Zentralen Vorsorgeregisters wird nur verschlüsselt abgespeichert. Dabei werden ständig aktualisierte Techniken zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit angewendet. Die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Zurechenbarkeit der Daten haben höchste Priorität. Auch bei der Sicherung des Registers werden sämtliche Daten ausschließlich in verschlüsselter Form übertragen.

XS
SM
MD
LG