ZVR-Card

Bestellen Sie für Ihre Mandanten die ZVR-Card

ZVR-Card

Die ZVR-Card soll in Notsituationen dabei helfen, registrierte Vorsorgeangelegenheiten aufzufinden und Kontakt zu den benannten Vertrauenspersonen herzustellen. Bei der ZVR-Card handelt es sich um eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, auf deren Rückseite handschriftlich individualisierende Angaben wie insbesondere der Name des Vorsorgenden sowie Name und Telefonnummern von bis zu zwei Vertrauenspersonen eingetragen werden können. Der Vorsorgende kann die ZVR-Card beispielsweise in seiner Geldbörse mit sich führen, wo sie im Notfall jederzeit auffindbar ist. Vielmelder können ZVR-Cards beim Zentralen Vorsorgeregister bestellen, um sie dem Vorsorgenden zur Verfügung zu stellen. Für die Bestellung einer ZVR-Card fallen keine gesonderten Kosten an.


Bestellungen

Jeder Vielmelder kann über seinen Online-Zugang beim Zentralen Vorsorgeregister ZVR-Cards in einer Stückzahl von 50 oder 100 Karten online bestellen und so im Büro vorrätig halten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus organisatorischen Gründen keine Bestellungen per Post, Telefax oder Telefon entgegennehmen können.


Merkblatt

Um bei den Vorsorgenden keine fehlerhaften Vorstellungen über die rechtliche Bedeutung der ZVR-Card hervorzurufen, hat das Zentrale Vorsorgeregister hierzu ein Merkblatt veröffentlicht. Die Bundesnotarkammer empfiehlt, dieses den Vorsorgenden zugleich mit der Versendung oder Übergabe der persönlichen ZVR-Card zur Verfügung zu stellen.

ZVR-Card

Die ZVR-Card dokumentiert, dass eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister vorgenommen worden ist.
Abbildung der ZVR-Card
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