Ärztinnen und Ärzte

Nutzen Sie unseren Online-Service zur Abfrage des ZVR

Auskunft aus dem Zentralen Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister erteilt Ärzten im Wege eines automatisierten Abrufverfahrens Auskunft über die eingetragenen Vorsorgeverfügungen Ihrer Patienten. Ärzte dürfen das Zentrale Vorsorgeregister um Auskunft ersuchen, soweit diese für die Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist (§ 78b Abs. 1 Satz 2 BNotO). Behandelnde Ärzte haben rund um die Uhr die Möglichkeit abzufragen, ob ihr nicht mehr ansprechbarer Patient beim Zentralen Vorsorgeregister eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder einen Widerspruch gegen das Ehegattennotvertretungsrecht registriert hat. Der Arzt kann dadurch z.B. schnell mit einer eingetragenen Vertrauensperson in Kontakt treten und sich von dieser die relevanten Urkunden vorzeigen lassen.

Der Arzt kann sich in der ZVR-Anwendung entsprechend des Suchergebnisses eine Positiv- bzw. Negativauskunft erstellen lassen. Ist zu der gesuchten Person kein Widerspruch zum Ehegattennotvertretungsrecht registriert, wird dem Arzt darüber hinaus ein vorausgefülltes Formular zur Bestätigung des Ehegattennotvertretungsrechts nach § 1358 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Verfügung gestellt, damit dieser seine Dokumentationspflicht erfüllen kann. Das Formular kann auch hier heruntergeladen werden.

Weitere Hinweise zur Auskunft an Ärzte finden Sie in unserer Onlinehilfe.


Abfrage

Behandelnde Ärzte können jederzeit elektronisch auf das Zentrale Vorsorgeregister zugreifen. Sie benötigen hierfür neben ihrem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und einem Kartenlesegerät einen Zugang zur Telematikinfrastruktur über den Authenticator der gematik GmbH. Weitere Hinweise zu den Systemvoraussetzungen finden Sie in unserer Onlinehilfe.

Der Zugang zum Zentralen Vorsorgeregister erfolgt für Ärzte elektronisch über die Anmeldung an der Telematikinfrastruktur (TI) über den Authenticator der gematik GmbH. Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich aus dem Netz der TI auf die Anwendung zugreifen können. Sofern Sie nicht bei der TI angemeldet sind, gelangen Sie technisch nicht auf die Aufwendung.


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