Benutzerkonto

Halten Sie Ihre Registrierung auf dem neuesten Stand

Anlegen eines Benutzerkontos

Ist Ihre Vorsorgeangelegenheit bereits im Zentralen Vorsorgeregister registriert? Dann legen Sie jetzt zu Ihrer Registrierung kostenfrei ein Benutzerkonto an. Über ein Benutzerkonto können Sie Ihre Registrierung ganz bequem aktuell halten. Nur wenn Sie Ihre Registrierung auf dem aktuellen Stand halten, ist gewährleistet, dass die Registrierung ihren Zweck erfüllt.

Über ein Benutzerkonto können Sie Ihre Registrierung jederzeit einsehen, um zu erfahren, welche Daten genau gespeichert sind. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Änderungen der Kontaktdaten und an Ihrer Registrierung vorzunehmen und z.B. Widerrufe zu speichern. Auch die Löschung Ihrer Registrierung kann über das Benutzerkonto online vorgenommen werden.

Eine Registrierung führt nicht automatisch zu einem Benutzerkonto. Sie können Ihr Benutzerkonto aber mit Ihrem persönlichen Freischaltcode selbst online anlegen:

  • Falls Ihre Vorsorgeangelegenheit ab dem 9. September 2019 registriert wurde, finden Sie den Freischaltcode auf Ihrer Eintragungsbestätigung bzw. Eintragungsmitteilung.
  • Falls Sie Ihren Freischaltcode verloren haben oder Ihre Vorsorgeangelegenheit vor dem 9. September 2019 registriert wurde, schicken wir Ihnen auf Ihren schriftlichen Antrag hin gerne den Freischaltcode zu. Weitere Hinweise zur Freischaltung Ihres Benutzerkontos finden Sie in unserer Onlinehilfe.

Änderung der Registrierung

Die Änderung einer Registrierung ist sinnvoll, wenn sich Ihre Kontaktdaten oder die einer Vertrauensperson geändert haben. Daneben bietet sich eine Änderung der Registrierung an, wenn Ihnen nachträglich auffällt, dass Ihnen bei der Registrierung ein Fehler unterlaufen ist und Sie diesen korrigieren möchten. Sie können die Änderung Ihrer Registrierung online über Ihr Benutzerkonto oder schriftlich beantragen.

Wenn Sie hingegen eine neue Vorsorgeangelegenheit errichtet haben, sollten Sie die bereits bestehende Registrierung nicht ändern. In diesem Fall sollten Sie die neue Vorsorgeangelegenheit neu registrieren und – falls Sie zugleich die bestehende Vorsorgeangelegenheit widerrufen haben – deren Widerruf gegenüber dem Zentralen Vorsorgeregister melden.


Registrierung des Widerrufs

Wenn Sie eine Vorsorgeangelegenheit widerrufen, die im Zentralen Vorsorgeregister registriert ist, dann empfehlen wir, auch den Widerruf registrieren zu lassen. Die Eintragung des Widerrufs im Zentralen Vorsorgeregister bewirkt, dass abfragende Betreuungsgerichte und Ärzte auf den Widerruf hingewiesen werden. Dadurch werden Nachforschungen veranlasst, sofern das Fortbestehen einer Vorsorgeangelegenheit behauptet wird.


Teilweiser Widerruf

Bezieht sich der Widerruf nur auf einzelne von mehreren registrierten Vertrauenspersonen (Bevollmächtigte bzw. vorgeschlagene Betreuer), dann sollten Sie die Registrierung des teilweisen Widerrufs beantragen. Sie können die Registrierung des (teilweisen) Widerrufs online über Ihr Benutzerkonto vornehmen oder schriftlich beantragen. Bitte beachten Sie, dass der (teilweise) Widerruf nur registriert werden kann, wenn die entsprechende Vorsorgeverfügung im Zentralen Vorsorgeregister zuvor eingetragen gewesen ist. Eine neue Vertrauensperson sollten Sie gesondert registrieren. Es ist nicht möglich, im Wege der Änderung eine ehemalige Vertrauensperson mit einer neuen Vertrauensperson auszutauschen.


Registrierung einer Löschung

Der Widerruf ist nicht zu verwechseln mit der Löschung. Die Löschung bewirkt, dass die frühere Eintragung für ein Betreuungsgericht oder einen Arzt gar nicht mehr erkennbar ist. Wurde eine Vorsorgeverfügung widerrufen, empfehlen wir, die Eintragung nicht zu löschen, sondern den Widerruf im Zentralen Vorsorgeregister zu registrieren.

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