Ärzteeinsichtsrecht ab 1. Januar 2023

Was ist das Zentrale Vorsorgeregister?

Erklärfilm

Privatpersonen

Als Privatperson selbst registrieren

Jedermann kann seine Vorsorgeangelegenheiten schnell, einfach und kostengünstig im Zentralen Vorsorgeregister innerhalb von 5 Minuten registrieren.

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Frau mit Säugling auf den Arm sieht auf Monitor, auf dem die Startseite von www.vorsorgeregister.de zu sehen ist (verweist auf: Privatpersonen)

Notare und Rechtsanwälte

Profitieren Sie von den Vorteilen des Zentralen Vorsorgeregisters

Das Zentrale Vorsorgeregister fördert die enge Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten.

Hier erhalten Notare und Rechtsanwälte weiterführende Informationen zur Zusammenarbeit mit dem Zentralen Vorsorgeregister.

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Betreuungsgerichte

Nutzen Sie die Onlineabfrage des Zentralen Vorsorgeregisters

Alle Betreuungsgerichte können den Inhalt des Zentralen Vorsorgeregisters abfragen. Erfahren Sie im Folgenden mehr zum Onlinezugang für Betreuungsgerichte.

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Nahaufnahme von 2 Personen an einem Tisch mit Dokument in der Hand in einer Besprechungssituation (Bild verweist auf: Betreuungsgerichte)

Ärzte

Nehmen Sie als Arzt Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister

Seit dem 1. Januar 2023 können neben Betreuungsgerichten auch Ärzte Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister nehmen. Erfahren Sie im Folgenden mehr zum Onlinezugang für behandelnde Ärzte.

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Vorsorgeangelegenheiten

Erfahren Sie mehr zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Ehegattenwiderspruch

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