Willkommen beim
Zentralen Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet.
Der Gesetzgeber stellt Ihnen mit dem ZVR ein Registersystem zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird. Über 1 Mio. Bürgerinnen und Bürger haben ihre Vorsorgeurkunde bereits im Zentralen Vorsorgeregister registriert.

Die Bundesnotarkammer - Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin - führt das Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen Auftrag unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz.

Das ZVR wird aus dem ganzen Bundesgebiet monatlich mehr als 20.000 Mal abgefragt.

Meldungen

Verschwiegenspflichten bei Vorsorgevollmachten bedenken

Notare sind gemäß § 18 BNotO zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Demzufolge hat nur ein eingeschränkter Kreis von Personen Anspruch auf Erteilung von Urkundsabschriften. ()

Bedingte Vorsorgevollmachten vermeiden

Der Qualität einer Vorsorgevollmacht kommt erhebliche Bedeutung zu. ()

Beim gemeinschaftlichen Testament an Vorsorgevollmacht denken

Ein Vorsorgebevollmächtigter kann den Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen trotz Geschäftsunfähigkeit des Empfänger-Ehegatten ermöglichen. ()