Willkommen beim
Zentralen Vorsorgeregister
Die Bundesnotarkammer - Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin - führt das Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen Auftrag unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz.
Das ZVR wird aus dem ganzen Bundesgebiet monatlich mehr als 20.000 Mal abgefragt.
Meldungen
Verschwiegenspflichten bei Vorsorgevollmachten bedenken
Notare sind gemäß § 18 BNotO zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Demzufolge hat nur ein eingeschränkter Kreis von Personen Anspruch auf Erteilung von Urkundsabschriften. (…)
Bedingte Vorsorgevollmachten vermeiden
Der Qualität einer Vorsorgevollmacht kommt erhebliche Bedeutung zu. (…)
Beim gemeinschaftlichen Testament an Vorsorgevollmacht denken
Ein Vorsorgebevollmächtigter kann den Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen trotz Geschäftsunfähigkeit des Empfänger-Ehegatten ermöglichen. (…)
Zur Onlineregistrierung
Zur Registrierung Ihrer privaten Vorsorgeurkunde Login für Notare und RechtsanwälteSupport: Wir helfen Ihnen gern!
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu
wichtigen Begriffen.
Service-Team
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns: info@vorsorgeregister.de
Telefon:0800 - 35 50 500 (gebührenfrei) Mo-Do:7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag:7:00 Uhr bis 13:00 Uhr
