Willkommen beim
Zentralen Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet.
Der Gesetzgeber stellt Ihnen mit dem ZVR ein Registersystem zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird. 1,5 Mio. Bürgerinnen und Bürger haben ihre Vorsorgeurkunde bereits im Zentralen Vorsorgeregister registriert.

Die Bundesnotarkammer - Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin - führt das Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen Auftrag unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz.

Das ZVR wird aus dem ganzen Bundesgebiet monatlich mehr als 20.000 Mal abgefragt.

Meldungen

Bundesgerichtshof: Vorrang der notariellen Vorsorgevollmacht gegenüber der Betreuung bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 30.03.2011 (XII ZB 537/10) festgestellt, dass bei Vorliegen einer notariellen Vorsorgevollmacht die gerichtlich angeordnete Betreuung regelmäßig ausscheidet. ()

Bundesgerichtshof: Auswahl der zu bevollmächtigenden Person entscheidend

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.04.2011 (Az. XII ZB 584/10) entschieden, dass zum Schutz des Betroffenen ausnahmsweise eine Betreuerbestellung auch trotz Vorsorgevollmacht angeordnet werden dürfe. Dies sei dann der Fall, wenn erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des Bevollmächtigten bestünden. ()

Bundestag stimmt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zu

Am 15.04.2011 hat der Bundestag der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Vorgesehen ist unter anderem, die Anzahl der durch einen Amtsvormund betreuten Kinder und Jugendlichen zu begrenzen. Im neu geregelten Betreuungsrecht werden unzureichende persönliche Kontakte als Grund für die Entlassung des Betreuers angesehen. ()