Willkommen beim
Zentralen Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet.
Der Gesetzgeber stellt Ihnen mit dem ZVR ein Registersystem zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird. Über 960.000 Bürgerinnen und Bürger haben ihre Vorsorgeurkunde bereits im Zentralen Vorsorgeregister registriert.

Die Bundesnotarkammer - Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin - führt das Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen Auftrag unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz.

Das ZVR wird aus dem ganzen Bundesgebiet monatlich mehr als 20.000 Mal abgefragt.

Meldungen

Wünsche des Betreuten können unbeachtlich sein

Auf bloßen Zweckmäßigkeitserwägungen beruhende Wünsche des Betreuten sind dann unbeachtlich, wenn sie dessen objektiven Interessen zuwiderlaufen. ()

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung richtig kombinieren

Zum Behandlungsabbruch muss der Bevollmächtigte seit 1.9.2009 ausdrücklich ermächtigt werden. ()

Vorsorgeurkunden zum Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer melden

Die FINANZTEST-Redaktion untersuchte im Heft 3/2009 Vorsorgevollmachten und empfiehlt deren Registrierung bei der Bundesnotarkammer. ()