Willkommen beim
Zentralen Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet.
Der Gesetzgeber stellt Ihnen mit dem ZVR ein Registersystem zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird. 1,7 Mio. Bürgerinnen und Bürger haben ihre Vorsorgeurkunde bereits im Zentralen Vorsorgeregister registriert.

Die Bundesnotarkammer - Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin - führt das Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen Auftrag unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz.

Das ZVR wird aus dem ganzen Bundesgebiet monatlich mehr als 20.000 Mal abgefragt.

Meldungen

Gesetzesänderung im Recht der Vorsorgevollmacht und Betreuung

Am 26. Februar 2013 tritt das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsbehandlung in Kraft (Bundesgesetzblatt 2013 Teil I Nr. 9 vom 25. Februar 2013, S. 266). ()

Verschulden seines Rechtsanwalts wird dem Vorsorgebevollmächtigten bei der Entscheidung über seine Eignung nicht zugerechnet

BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - XII ZB 647/12. Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so wird ihm durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. ()

Versagung der betreuungsrechtlichen Genehmigung einer Überweisung bei zweifelhafter Forderung

BGH, Beschluss vom 9. Januar 2013 – XII ZB 334/12 (LG Traunstein. Es widerspricht dem Interesse einer betreuten Person, einem behaupteten Anspruch Folge zu leisten, wenn zweifelhaft ist, ob dieser überhaupt besteht. Dies gilt zumindest dann, wenn eine mögliche Rechtsverfolgung keine hinreichenden Erfolgsaussichten hat und deshalb auch nicht mit einem Prozess zu rechnen ist. ()