Online-Zugang

Registrieren Sie Vorsorgeangelegenheiten schnell und einfach online

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Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist ein elektronisches Register. Registrierungsanträge sind daher elektronisch über die von der Bundesnotarkammer bereitgestellten Schnittstellen zu stellen. Dies gilt für Anträge auf Neueintragung von Vorsorgeangelegenheiten gleichermaßen wie für Anträge auf die Registrierung von Änderungen und Widerrufen beziehungsweise Löschungen. Notare und Notariatsverwalter finden detaillierte Anleitungen dazu, wie sie den Online-Zugang des Zentralen Vorsorgeregisters nutzen können, in unserer Onlinehilfe. Rechtsanwälte, Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden finden ebenfalls über unsere Onlinehilfe die entsprechenden Informationen.


Schriftliche Anträge

Schriftliche Anträge von Vielmeldern sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Ein solcher Ausnahmefall liegt insbesondere vor, wenn eine kurzfristig nicht behebbare technische Störung vorliegt. Hierfür stellen wir eigene Formulare für Vielmelder zur Verfügung. Wenden Sie sich hierfür bitte per E-Mail mit dem Betreff "Schriftlicher Antrag" und unter kurzer Begründung, warum Ihnen eine elektronische Meldung nicht möglich ist, an zvr(at)bnotk.de.

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