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Das Zentrale Vorsorgeregister: Die offizielle Registrierungsstelle für Vorsorgeangelegenheiten

Das Zentrale Vorsorgeregister ist die offizielle Registrierungsstelle für Vorsorgeangelegenheiten in Deutschland.

Es wurde 2003 auf Eigeninitiative der Bundesnotarkammer gegründet und erhielt 2004 den gesetzlichen Auftrag, Vorsorgeangelegenheiten der Bürger auf deren Antrag hin zu registrieren. Seitdem wurden bereits mehr als 6 Millionen Registrierungen vorgenommen.

Das Zentrale Vorsorgeregister wird von der Bundesnotarkammer geführt. Die Bundesnotarkammer ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass die Bundesnotarkammer als Teil des Staates handelt und das Zentrale Vorsorgeregister ausschließlich im gesetzlichen Auftrag auf der Grundlage der §§ 78 ff. der Bundesnotarordnung führt. Daraus folgt auch, dass die Registerführung keinerlei gewerblichen Zwecken dient.

Der staatliche Auftrag unterscheidet das Zentrale Vorsorgeregister von privaten (kommerziellen) Anbietern von Datenbanken oder Hinterlegungsstellen für Vorsorgeurkunden. Der Gesetzgeber hat mit der Einrichtung des Zentralen Vorsorgeregisters bei der Bundesnotarkammer entschieden, den für das Auffinden von Vorsorgeurkunden zentralen Registerbereich hoheitlich zu organisieren und einer einzigen Zentralstelle zuzuweisen, weil eine Vielzahl von privaten (Kleinst-)Anbietern dieses Ziel eher gefährden würde.

Das Bundesministerium der Justiz führt die Rechtsaufsicht über das Zentrale Vorsorgeregister.

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