Meldungen durch Privatpersonen
Die Registrierung über die Web-Schnittstelle ist der
- kostengünstigste,
- schnellste und
- komfortabelste
Weg. Der Meldedialog startet durch einen Klick auf "Privatpersonen" in der rechten Spalte.
Sie können aber auch unser Antragsformular ausdrucken und ausgefüllt und unterschrieben per Post zusenden.
Beachten Sie bitte unabhängig von dem gewählten Meldeweg folgenden Hinweis:
Prüfen Sie ganz genau, ob und welche kostenpflichtigen Dienstleistungen Dritter Sie in Zusammenhang mit der Registrierung Ihrer Vorsorgeverfügung im Zentralen Vorsorgeregister noch in Anspruch nehmen möchten. Das Zentrale Vorsorgeregister kooperiert grundsätzlich nicht mit den Anbietern solcher Dienstleistungen. Die angebotenen Zusatzdienstleitungen bieten i.d.R. keinen Mehrwert und sind daher grundsätzlich entbehrlich. Die Verwahrung von Originaldokumenten im Zentralen Vorsorgeregister hat der Gesetzgeber aus guten Gründen nicht vorgesehen. Eine (kostenpflichtige) Verwahrung dieser Dokumente durch Dritte ist daher grundsätzlich ebenfalls entbehrlich. Wenn Sie die Online-Registrierung wählen, ist die elektronische Verbindung zur Bundesnotarkammer zum Schutz Ihrer persönlichen Daten selbstverständlich besonders gesichert.
Zur Onlineregistrierung
Zur Registrierung Ihrer privaten Vorsorgeurkunde Login für Notare und RechtsanwälteSupport: Wir helfen Ihnen gern!
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu
wichtigen Begriffen.
Service-Team
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns: info@vorsorgeregister.de
Telefon:0800 - 35 50 500 (gebührenfrei) Mo-Do:7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag:7:00 Uhr bis 13:00 Uhr