Eintragungsverfahren
- Ihnen wird zunächst ein Datenkontrollblatt nebst Rechnung übersandt. Aus dem Datenkontrollblatt können Sie die einzutragenden Daten ersehen und noch eventuelle Korrekturen vornehmen.
- Nach Eingang der anfallenden Gebühr erfolgt die Eintragung Ihrer Vorsorgevollmacht in das Zentrale Vorsorgeregister, so dass das zuständige Betreuungsgericht Einsicht erhält.
- Zum Abschluss des Verfahrens wird Ihnen übermittelt:
- Die Eintragungsbestätigung. Aus der Eintragungsbestätigung können Sie alle Daten ersehen, die endgültig in das Register aufgenommen worden sind.
- Die ZVR-Card. Die ZVR-Card dient als Dokumentation Ihrer Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister im Scheckkartenformat. Diese kann im Geldbeutel mitgeführt werden.
- Die Eintragungsbestätigung. Aus der Eintragungsbestätigung können Sie alle Daten ersehen, die endgültig in das Register aufgenommen worden sind.
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FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
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wichtigen Begriffen.
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Telefon:0800 - 35 50 500 (gebührenfrei) Mo-Do:7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag:7:00 Uhr bis 13:00 Uhr