Wege zum Zentralen Vorsorgeregister
Vorsorgeurkunden können aber natürlich auch von Bürgerinnen und Bürgern selbst zur Eintragung übermittelt werden. Das kommt nach den bisherigen Erfahrungen insbesondere vor, wenn die Vorsorgevollmacht nicht notariell beurkundet wird. Auch dann ist eine Registrierung sehr sinnvoll. Sie können diese hier unmittelbar selbst vornehmen: Ein Klick auf "Privatpersonen" genügt, und der Meldedialog startet. Keine Sorge: Die Verbindung zur Bundesnotarkammer ist zum Schutz Ihrer persönlichen Daten besonders gesichert.
Seit 1.9.2009 werden auch isolierte Betreuungsverfügungen verstärkt angemeldet, da infolge einer Gesetzesänderung das Register für andere Erklärungen als Vorsorgevollmachten geöffnet wurde. Die Registrierung von Patientenverfügungen ist seitdem wie bisher in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht möglich, aber auch isoliert als Betreuungsverfügung.
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