Meldungen durch Privatpersonen

Meldungen zum Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können auch von Privatpersonen veranlasst werden.
Vorsorgevollmachten und isolierte Betreuungsverfügungen können natürlich auch von Bürgerinnen und Bürgern selbst zur Eintragung übermittelt werden: Sie können die Daten Ihrer Vorsorgevollmacht bzw. Ihrer isolierten Betreuungsverfügung zur Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister hier unmittelbar anmelden.

Die Registrierung über die Web-Schnittstelle ist der

  • kostengünstigste,
  • schnellste und
  • komfortabelste

Weg. Der Meldedialog startet durch einen Klick auf "Privatpersonen" in der rechten Spalte.