Meldungen durch Privatpersonen
Vorsorgevollmachten und isolierte Betreuungsverfügungen können natürlich auch von Bürgerinnen und Bürgern selbst zur Eintragung übermittelt werden: Sie können die Daten Ihrer Vorsorgevollmacht bzw. Ihrer isolierten Betreuungsverfügung zur Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister hier unmittelbar anmelden.
Die Registrierung über die Web-Schnittstelle ist der
- kostengünstigste,
- schnellste und
- komfortabelste
Weg. Der Meldedialog startet durch einen Klick auf "Privatpersonen" in der rechten Spalte.
Zur Onlineregistrierung
Zur Registrierung Ihrer privaten Vorsorgeurkunde Login für Notare und RechtsanwälteSupport: Wir helfen Ihnen gern!
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
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