Meldung durch Notare und Rechtsanwälte
Institutionelle Nutzer sind solche Personen oder Einrichtungen, zu deren beruflicher, satzungsgemäßer oder gesetzlicher Tätigkeit es gehört, entsprechende Anträge für den Vollmachtgeber zu übermitteln oder im Namen des Vollmachtgebers zu stellen, und die beim Zentralen Vorsorgeregister registriert sind. Bei diesen Personen oder Einrichtungen handelt es sich insbesondere um Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden.
Falls Sie Ihre Vorsorgevollmacht von einer Notarin oder einem Notar haben beurkunden lassen oder anwaltlich bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht beraten wurden, empfehlen wir Ihnen, die Registrierung vom Notar, Anwalt bzw. sonstigen institutionellen Nutzern registrieren zu lassen. Damit sind Kostenvorteile verbunden.
Institutionelle Nutzer erhalten weitere Hinweise hier.
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