Änderungen der ZVR-Eintragung
- Registernummer und
- Buchungsnummer
angegeben werden.
Zum Beispiel kann auch die Adressänderung eines Bevollmächtigten auf diesem Wege mitgeteilt werden.
Änderungen oder Ergänzungen der Eintragung Ihrer Vorsorgeurkunde sind innerhalb von zwei Wochen nach der Erstregistrierung gebührenfrei, danach gebührenpflichtig. Wurde Ihre Vorsorgevollmacht durch einen Notar oder Rechtsanwalt auf elektronischem Weg zum ZVR gemeldet, kann dieser die Änderungen jederzeit gebührenfrei vornehmen.
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FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
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wichtigen Begriffen.
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