Korrespondenz mit Bevollmächtigten
Auch beispielsweise die Adressänderung eines Bevollmächtigten kann nur auf diesem Wege, also mit Unterschrift des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin, mitgeteilt werden.
Ist der Vollmachtgeber / die Vollmachtgeberin zu eigenen Erklärungen nicht mehr in der Lage, können Änderungen durch den Bevollmächtigten unter Vorlage der entsprechenden Vollmachtsurkunde im Original bzw. in Ausfertigung erfolgen.
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