Eintragungsgebühren
So beträgt die Gebühr für Internet-Meldungen durch Privatpersonen grundsätzlich 13,00 €. Wenn Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, kostet es 15,50 €. Wird mehr als ein Bevollmächtigter registriert, fallen für jeden weiteren Bevollmächtigten zusätzlich 2,50 € an.
Bei postalischen Anmeldungen durch Privatpersonen erhöhen sich die Gebühren um 3,00 €. Der Zuschlag für jeden weiteren Bevollmächtigten erhöht sich um 0,50 € auf 3,00 €.
Die Registrierungsgebühr
fällt nur einmal im Zeitpunkt der Registrierung an (keine Jahresgebühr),
deckt die dauerhafte Registrierung der Vorsorgeurkunde (einschließlich aller Angaben zum Umfang der Vollmacht und aller Angaben zu Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen) und
umfasst alle Kosten der Beauskunftung der Betreuungsgerichte.
Für institutionelle Nutzer des Registers (z.B. Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsvereine oder Betreuungsbehörden) gelten noch günstigere Konditionen. Wollen Sie Ihre Vorsorgeurkunde beispielsweise von einem Notar beurkunden lassen, sollte dieser sie auch registrieren. Er wird Sie auf diese Möglichkeit auch hinweisen. Der Notar erhält für die Registrierung keine eigenen Gebühren und berechnet Ihnen nur die niedrigeren Eintragungskosten weiter.
Zur Onlineregistrierung
Zur Registrierung Ihrer privaten Vorsorgeurkunde Login für Notare und RechtsanwälteSupport: Wir helfen Ihnen gern!
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu
wichtigen Begriffen.
Service-Team
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns: info@vorsorgeregister.de
Telefon:0800 - 35 50 500 (gebührenfrei) Mo-Do:7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag:7:00 Uhr bis 13:00 Uhr