Online-Meldung
- Das Online-Verfahren ist kostengünstig. Das Papierverfahren ist teuer. Bei Direkt-Eingabe oder -Übermittlung der Daten reduziert sich bereits die Eintragungsgebühr um 3,00 €. Die Gebühren für weitere Bevollmächtigte sinken um jeweils 0,50 €.
- Das Online-Verfahren ist sicher. Die Meldung der Daten von Vorsorgevollmachten im Online-Verfahren ist Dank moderner Verschlüsselungstechniken, mit der die Bundesnotarkammer jede Übertragung schützt, besonders sicher.
- Das Online-Verfahren ist schnell. Eingänge per Post und Telefax werden im Zentralen Vorsorgeregister sehr zeitnah bearbeitet. Dennoch, die automatisierte Verarbeitung der Online-Daten „über Nacht“ ist konkurrenzlos schnell.
- Das Online-Verfahren ist fehlervermeidend. Die Erfassungskräfte der Bundesnotarkammer arbeiten zwar mit hoher Präzision. Die Qualität der Datenübernahme wird zudem durch ein Vier-Augen-Prinzip gesichert. Dennoch, Menschen machen Fehler. Durch die unmittelbare Eingabe der Registerdaten in die Online-Maske entfällt das erneute Abschreiben und damit eine Fehlerquelle.
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