Lastschriftverfahren
Wir streben an, diesen Anteil weiter zu erhöhen, weil die im automatisierten Verfahren eingezogenen Gebühren auch leichter und genauer elektronisch weiterverarbeitet werden können und daher den Verwaltungsaufwand bei der Registerbehörde reduzieren.
Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren gehen Sie kein Risiko ein, sondern erleichtern nur die Abwicklung Ihrer Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer:
- Die Einzugsermächtigung gilt nur für den jeweiligen Eintragungsantrag. Sie ist ohnehin jederzeit widerruflich.
- Durch den Lastschrifteinzug können wir Ihre Registrierung schneller und präziser vollziehen. Überweisungen bergen nämlich die Gefahr, dass durch Ungenauigkeiten bei der Angabe des Verwendungszwecks eine Zuordnung der Gebühr zu einer bestimmten Registereintragung erschwert wird. Nicht selten werden Eingänge beim Zentralen Vorsorgeregister aus diesem Grunde zurücküberwiesen. Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlung richtig verbucht wird und dadurch Ihr Registereintrag zur Einsicht freigeschaltet wird.
- Bei einer der Bundesnotarkammer erteilten Einzugsermächtigung belasten wir Ihr Konto erst ca. 10 Tage nachdem die Rechnung versandt wurde. Es bleibt genug Zeit, um etwaige Schwierigkeiten zu lösen; wir stehen Ihnen dafür jederzeit und gern zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Und falls doch einmal etwas schief gehen sollte, erstatten wir Ihnen die Gebühren natürlich zurück.
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Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns: info@vorsorgeregister.de
Telefon:0800 - 35 50 500 (gebührenfrei) Mo-Do:7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag:7:00 Uhr bis 13:00 Uhr