Beispiel-Berechnungen
Online-/ Internet-Meldungen
Für die Meldungen im Online-Verfahren sind die Eintragungsgebühren aufgrund der Ermäßigungen besonders niedrig. Deshalb empfehlen wir, dass Sie diesen Meldeweg wählen.
Beispiel Online-1: Registrierung einer Vorsorgevollmacht mit Eintragung eines Bevollmächtigten bei Zahlung per Lastschrift
13,00 Euro einmalige Gesamtgebühr
- 18,50 Euro für die Eintragung der Vorsorgevollmacht
- -3,00 Euro für die elektronische Übermittlung der Vorsorgevollmacht
- -2,50 Euro für Zahlung per Lastschrift
Keine zusätzlichen Kosten entstehen, falls Sie mit der Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung verbunden haben. Diese Angaben zur Vorsorgeurkunde werden kostenfrei registriert.
Beispiel Online-2: Registrierung einer Vorsorgevollmacht mit Eintragung von vier Bevollmächtigten bei Zahlung per Lastschrift
20,50 Euro einmalige Gesamtgebühr
- 18,50 Euro für die Eintragung der Vorsorgevollmacht
- 7,50 Euro für die Eintragung von 3 weiteren Bevollmächtigten
- -3,00 Euro für die elektronische Übermittlung der Vorsorgevollmacht
- -2,50 Euro für Zahlung per Lastschrift
Keine zusätzlichen Kosten entstehen, falls Sie mit der Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung verbunden haben. Diese Angaben zur Vorsorgeurkunde werden kostenfrei registriert.
Beispiel Online-3: Eintragung einer Betreuungsverfügung bei Zahlung per Überweisung
15,50 Euro einmalige Gesamtgebühr
- 18,50 Euro für die Eintragung der Vorsorgeurkunde
- -3,00 Euro für die elektronische Übermittlung der Vorsorgeurkunde
Keine zusätzlichen Kosten entstehen, falls Gegenstand der Betreuungsverfügung auch eine Patientenverfügung ist. Diese Angabe zur Vorsorgeurkunde wird kostenfrei registriert.
Papier-/ Telefax-Meldungen
Meldungen zum Zentralen Vorsorgeregister per Post oder Telefax verursachen wegen des mit der Registrierung verbundenen höheren Aufwands höhere Kosten.
Beispiel Papier-1: Registrierung einer Vorsorgevollmacht mit Eintragung eines Bevollmächtigten bei Zahlung per Lastschrift
16,00 Euro einmalige Gesamtgebühr
- 18,50 Euro für die Eintragung der Vorsorgevollmacht
- -2,50 Euro für Zahlung per Lastschrift
Keine zusätzlichen Kosten entstehen, falls Sie mit der Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung verbunden haben. Diese Angaben zur Vorsorgeurkunde werden kostenfrei registriert.
Beispiel Papier-2: Registrierung einer Vorsorgevollmacht mit Eintragung von vier Bevollmächtigten bei Zahlung per Lastschrift
25,00 Euro einmalige Gesamtgebühr
- 18,50 Euro für die Eintragung der Vorsorgevollmacht
- 9,00 Euro für die Eintragung von 3 weiteren Bevollmächtigten
- -2,50 Euro für Zahlung per Lastschrift
Keine zusätzlichen Kosten entstehen, falls Sie mit der Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung verbunden haben. Diese Angaben zur Vorsorgeurkunde werden kostenfrei registriert.
Beispiel Papier-3: Eintragung einer Betreuungsverfügung bei Zahlung per Überweisung
18,50 Euro einmalige Gesamtgebühr
- 18,50 Euro für die Eintragung der Vorsorgeurkunde
Keine zusätzlichen Kosten entstehen, falls Sie Gegenstand der Betreuungsverfügung auch eine Patientenverfügung ist. Diese Angabe zur Vorsorgeurkunde wird kostenfrei registriert.
Zur Onlineregistrierung
Zur Registrierung Ihrer privaten Vorsorgeurkunde Login für Notare und RechtsanwälteSupport: Wir helfen Ihnen gern!
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu
wichtigen Begriffen.
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