Datensicherheit
Einsichtsrechte nur für die Justiz
Ausschließlich die Betreuungs- bzw. Vormundschaftsgerichte, also die Gerichte, die über die Anordnung einer Betreuung zu entscheiden haben, können die gespeicherten Daten einsehen. Dies geschieht über besonders gesicherte Verbindungen im Internet bzw. Justiznetz.
Redundante Datenvorhaltung
Der Datenbestand des Zentralen Vorsorgeregister wird redundant vorgehalten und permanent gesichert. Dadurch ist dessen Hochverfügbarkeit gewährleistet. Selbst für Ausnahmesituationen ist vorgesorgt, beispielsweise bei Stromausfällen durch Notstromversorgungen für die Hauptdatenbanken des Zentralen Vorsorgeregisters.
Verschlüsselte Speicherung
Der Inhalt des Zentralen Vorsorgeregister wird nur verschlüsselt abgespeichert. Dabei werden ständig aktualisierte Techniken zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit angewendet. Die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Zurechenbarkeit der Daten haben höchste Priorität. Auch bei der Sicherung des Registers werden sämtliche Daten ausschließlich in verschlüsselter Form übertragen.
Trennung von Web- und Hauptdatenbank
Meldungen über die Web-Schnittstellen des Zentralen Vorsorgeregisters werden erst in die Hauptdatenbank übernommen, nachdem eine visuelle Prüfung der Daten durch Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Bundesnotarkammer stattgefunden hat. Dadurch wird der Registerinhalt vor Spam-Eintragungen geschützt.
Zur Onlineregistrierung
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FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu
wichtigen Begriffen.
Service-Team
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns: info@vorsorgeregister.de
Telefon:0800 - 35 50 500 (gebührenfrei) Mo-Do:7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag:7:00 Uhr bis 13:00 Uhr