Ihre Berater

Von Mensch zu Mensch: Bei allen Fragen zum Eintragungsverfahren stehen wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer, Ihnen sehr gern zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Service-Hotline des Zentralen Vorsorgeregisters: 01805 355050

Bei rechtlichen Fragen zu Vorsorgeurkunden, insbesondere zu Einzelheiten bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, dürfen wir Sie auf die Spezialisten hinweisen: Der Notar oder die Notarin Ihres Vertrauens bzw. ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.

Wir raten Ihnen davon ab, sich Formularen aus dem Internet, aus Büchern oder Zeitschriften auszuliefern. Individuelle Gestaltungen durch erfahrene Juristen werden diesen wichtigen Vorsorgeangelegenheiten nach unserer Erfahrung besser gerecht.

Die Kosten einer notariellen Vorsorgevollmacht richten sich nach Ihren Vermögensverhältnissen. Bei einem Geschäftswert in Höhe von 30.000 Euro entsteht beispielsweise eine Gebühr in Höhe von 48,-- Euro, bei einem Geschäftswert in Höhe von 100.000 Euro eine Gebühr in Höhe von 103,50 Euro. Auch bei sehr guten Vermögensverhältnissen beträgt der Geschäftswert keinesfalls mehr als 500.000 Euro (Gebühr: 403,50 Euro). Beratung, eine oder mehrere ggf. erforderliche persönliche Besprechungen und die Fertigung eines individuellen Entwurfs sind in den Gebühren bereits enthalten. Hinzukommen Dokumentenpauschale, etwaige Auslagen, sowie in der Regel 19 % Mehrwertsteuer. Angesichts der Bedeutung der Urkunde für den Fall der Fälle ein angemessener Preis. Deshalb empfiehlt Finanztest auch den Gang zum Notar.