Die Form wahren

Für Vollmachten gilt im Grundsatz das Prinzip der Formfreiheit. Das bedeutet, dass selbst Vorsorgevollmachten mündlich erteilt werden könnten. Das macht jedoch mindestens aus praktischen Gründen keinen Sinn. Die Schriftform und mehr noch die notarielle Form bedingen Vorteile, auf die Sie nicht verzichten sollten.
Vorsorgevollmachten sind mindestens schriftlich zu fassen. Durch Ihre Unterschrift dokumentieren Sie den Willen zu Bevollmächtigung. Er wird dadurch für Dritte nachvollziehbarer. Denn: Das unterschriebene Schriftstück hat gegenüber dem flüchtigen gesprochenen Wort einen gewissen Beweiswert.

Die notarielle Form hat weitere Vorteile:

  • Der Notar sorgt für rechtssichere Formulierungen und berät über die Tragweite und den Vertrauenscharakter der Vorsorgevollmacht. Er schützt vor inhaltlich fehlerhaften bzw. ungenau abgefassten Vollmachten.

  • Die notarielle Urkunde verschafft Gewissheit über die Identität des Erklärenden. Das ist in Vorsorgefällen besonders wichtig, weil sich der Betroffene im Fall der Fälle nicht mehr selbst äußern kann.

  • Der Notar trifft in der Urkunde Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit und verweigert seine Mitwirkung, wenn der Vollmachtgeber bereits geschäftsunfähig sein sollte. Die wirksame Errichtung der Vorsorgeurkunde kann daher später kaum angezweifelt werden.

  • Die Urschrift der notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht verwahrt der Notar. Er kann auch nach Jahrzehnten Ausfertigungen erteilen, falls dies erforderlich sein sollte. Die Ausfertigung ist eine offizielle Kopie des Originals, die im Rechtsverkehr zum Nachweis der Vorsorgevollmacht dient.

In Grundstücksangelegenheiten und zur Aufnahme von Verbraucherdarlehen sind notarielle Form und Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt auch für zahlreiche Transaktionen bei Unternehmen und bei Verbraucherkreditverträgen.

Im Finanztest von Stiftung Warentest 3/2009 zum Thema Vorsorgevollmacht wird deshalb empfohlen: "Notar. Lassen Sie sich bei Ihrer Vorsorgevollmacht am besten von einem Notar helfen. Hat er das Dokument beurkundet, werden später keine Zweifel an der Gültigkeit aufkommen. Die Kosten für den Notar richten sich
nach der Höhe Ihres Vermögens und liegen in der Regel zwischen 50 und 150 Euro."