Rechtsberatung bei Vorsorgeurkunden
Das Zentrale Vorsorgeregister kann keine Rechtsberatung durchführen. Da mit der Registrierung der Vollmacht auch keine eigenständige Vollmachtserteilung verbunden ist, werden die Angaben zur Vollmacht nicht inhaltlich überprüft, insbesondere wird nicht überprüft, ob überhaupt eine wirksame Vollmacht erteilt wurde. Infolgedessen kann die Bundesnotarkammer auch keine rechtlichen Fragen zur Errichtung und zum Umfang von Vorsorgevollmachten beantworten.
Rechtlichen Rat erteilen Rechtsanwälte und Notare. Für Verfügungen über Grundbesitz ist zwingend eine notarielle Urkunde erforderlich. Auch die Aufnahme von Verbraucherdarlehen erfordert eine notarielle Vollmacht. Hier finden Sie den Notar Ihrer Wahl: www.deutsche-notarauskunft.de. Über Anschriften von Rechtsanwälten informiert Sie die örtliche Rechtsanwaltskammer; deren Anschriften finden Sie unter www.brak.de.
Bei allen Fragen zum Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer und zum Eintragungsverfahren helfen wir Ihnen gern unmittelbar: Von Mensch zu Mensch.
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FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
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wichtigen Begriffen.
Service-Team
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns: info@vorsorgeregister.de
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