FAQ - Meldeverfahren Institutionelle Nutzer
Was kostet die Anmeldung als institutioneller Nutzer / institutionelle Nutzerin?
Muss der Widerruf einer Vollmacht dem Zentralen Vorsorgeregister gemeldet werden?
Woran liegt es, dass ich bei der Online-Meldung keine E-Mail-Benachrichtigung über den Eingang neuer Dokumente in meinem elektronischen Postfach erhalte?
Kann die Zahlung auch direkt mit dem Vollmachtgeber abgewickelt werden?
Wie können für den Vollmachtgeber "verauslagte" Eintragungsgebühren weitergereicht werden?
Können Änderungen im ZVR gebührenfrei vorgenommen werden?
Warum sollten sich Notarinnen/Notare Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte bzw. Betreuungsbehörden und -vereine als institutioneller Nutzer anmelden?
Warum muss beim Vollmachtgeber zwingend der Geburtsort angegeben werden?
Wird jeder Bevollmächtigte von der Eintragung unterrichtet?
Muss der Bevollmächtigte stets in die Registrierung seiner Daten schriftlich einwilligen?
Zur Onlineregistrierung
Zur Registrierung Ihrer privaten Vorsorgeurkunde Login für Notare und RechtsanwälteSupport: Wir helfen Ihnen gern!
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Service-Team
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns: info@vorsorgeregister.de
Telefon:0800 - 35 50 500 (gebührenfrei) Mo-Do:7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag:7:00 Uhr bis 13:00 Uhr