ZVR-Card
Informatorisch weisen wir darauf hin, dass bei der Meldung von Privatpersonen die persönliche ZVR-Card zusammen mit der Eintragungsbestätigung an die Privatperson, also den Vollmachtgeber/Verfügenden, gesendet wird.
Für die Erteilung einer ZVR-Card fallen neben den Eintragungsgebühren keine gesonderte Kosten an.
Bestellungen
Jeder institutionelle Nutzer kann im Online-Bereich ZVR-Cards beim Zentralen Vorsorgeregister in einer Stückzahl von 10, 20, 40 oder 80 Karten bestellen und so im Büro vorrätig halten. Grundsätzlich sind aus produktionstechnischen Gründen Bestellungen nur in der genannten Stückzahl und nur über den Online-Bereich möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus organisatorischen Gründe keine Bestellungen per Post, Telefax oder Telefon entgegennehmen können.
Sind die Karten bei dem einzelnen institutionellen Nutzer aufgebraucht, können Nachbestellungen ebenfalls im internen Bereich getätigt werden.
Merkblatt
Um bei den Vollmachtgebern/Verfügenden keine fehlerhaften Vorstellungen über die rechtliche Bedeutung der ZVR-Card hervorzurufen, hat das Zentrale Vorsorgeregister hierzu ein Merkblatt veröffentlicht. Es erscheint sinnvoll, dieses den Vollmachtgebern/Verfügenden zugleich mit der Aussendung oder Übergabe der persönlichen ZVR-Card zur Verfügung zu stellen.
Zur Onlineregistrierung
Zur Registrierung Ihrer privaten Vorsorgeurkunde Login für Notare und RechtsanwälteSupport: Wir helfen Ihnen gern!
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu
wichtigen Begriffen.
Service-Team
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns: info@vorsorgeregister.de
Telefon:0800 - 35 50 500 (gebührenfrei) Mo-Do:7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag:7:00 Uhr bis 13:00 Uhr