Institutionelle Nutzer
Insbesondere können sich nach § 4 Abs. 2 Satz 2 Vorsorgeregister-Gebührensatzung als Institutionelle Nutzer anmelden:
- Notarinnen und Notare,
- Notariatsverwalterinnen und Notariatsverwalter,
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
- Betreuungsvereine und
- Betreuungsbehörden.
Jede Notarin oder Rechtsanwältin bzw. jeder Notar oder Rechtsanwalt sowie jeder andere angemeldete institutionelle Nutzer erhält einen eigenen Benutzernamen nebst Kennwort für den Zugang zum Online-Bereich des Zentralen Vorsorgeregisters.
Privatpersonen können keinen Zugang zum Online-Bereich erhalten; sie benötigen ihn auch nicht: Der Online-Bereich wurde für die laufende Kommunikation mit dem Zentralen Vorsorgeregister in vielen einzelnen Verfahren konzipiert. Dazu kann es bei einzelnen Meldungen durch Privatpersonen nicht kommen.
Zur Onlineregistrierung
Zur Registrierung Ihrer privaten Vorsorgeurkunde Login für Notare und RechtsanwälteSupport: Wir helfen Ihnen gern!
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu
wichtigen Begriffen.
Service-Team
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns: info@vorsorgeregister.de
Telefon:0800 - 35 50 500 (gebührenfrei) Mo-Do:7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag:7:00 Uhr bis 13:00 Uhr