Vorteile der elektronischen Meldeverfahren
Fehlervermeidung
Die Erfassungskräfte der Bundesnotarkammer arbeiten mit hoher Präzision. Die Qualität der Datenübernahme wird zudem durch ein Vier-Augen-Prinzip gesichert. Dennoch, Menschen machen Fehler. Durch die unmittelbare Eingabe der Registerdaten in die Online-Maske entfällt das erneute Abschreiben und damit eine Fehlerquelle.
Schnelligkeit
Eingänge per Post und Telefax werden im Zentralen Vorsorgeregister sehr zeitnah bearbeitet. Dennoch, die automatisierte Verarbeitung der Online-Daten „über Nacht“ ist konkurrenzlos schnell.
Gebührenermäßigung
Das Papierverfahren ist teuer. Bei Direkt-Eingabe oder -Übermittlung der Daten reduziert sich bereits die Eintragungsgebühr um 5,00 €. Wenn der Notar / die Notarin zudem am Lastschriftverfahren teilnimmt, kostet die Registrierung einer Vorsorgevollmacht mit einem Bevollmächtigten nur 8,50 € statt 16,00 € – das ist eine Ersparnis von fast 50%, die den Beteiligten zu Gute kommt.
Kostenlose Korrekturmöglichkeiten
Muss ein Registereintrag später geändert werden, fallen keine Gebühren – statt 16,00 € – an, wenn die Mitteilung im Online-Verfahren erfolgt.
Sicherheit
Die Meldung der Daten von Vorsorgevollmachten im Online-Verfahren ist Dank moderner Verschlüsselungstechniken, mit der die Bundesnotarkammer jede Übertragung schützt, besonders sicher.
Zur Onlineregistrierung
Zur Registrierung Ihrer privaten Vorsorgeurkunde Login für Notare und RechtsanwälteSupport: Wir helfen Ihnen gern!
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu
wichtigen Begriffen.
Service-Team
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns: info@vorsorgeregister.de
Telefon:0800 - 35 50 500 (gebührenfrei) Mo-Do:7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag:7:00 Uhr bis 13:00 Uhr