Meldeformulare für Institutionelle Nutzer
Meldung durch Notarinnen und Notare
Für die papiergebundene Meldung durch notarielle Amtsträger (Notarinnen und Notare, Notariatsverwalterinnen und Notariatsverwalter) ist die Datenformulargruppe N vorgesehen:
- Das Datenformular N ist das Grundformular, das immer einzureichen ist. Darin können die Daten der Vorsorgeurkunde und des Erklärenden angegeben werden.
- Das Datenformular NZ ist ein Zusatzformular. Es kann ohne das Datenformular N nicht bearbeitet werden. Das Datenformular NZ ist nur erforderlich, falls Angaben von Bevollmächtigten bzw. vorgeschlagenen Betreuern zum Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gemeldet werden sollen.
Meldung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw. Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine
Für die papiergebundene Meldung durch sonstige Institutionelle Nutzer des Zentralen Vorsorgeregisters ist die Datenformulargruppe R vorgesehen:
- Das Datenformular R ist das Grundformular, das immer einzureichen ist. Darin können die Daten der Vorsorgeurkunde und des Erklärenden angegeben werden.
- Das Datenformular RZ ist ein Zusatzformular. Es kann ohne das Datenformular R nicht bearbeitet werden. Das Datenformular RZ ist nur erforderlich, falls Angaben von Bevollmächtigten bzw. vorgeschlagenen Betreuern zum Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gemeldet werden sollen.
Datenformulare zum unmittelbaren Download
Basisformular Notarmeldungen Ergänzungsformular NotarmeldungenZur Onlineregistrierung
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FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu
wichtigen Begriffen.
Service-Team
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns: info@vorsorgeregister.de
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