Merkblatt ZVR-Card
Um bei den Vollmachtgebern keine fehlerhaften Vorstellungen über die rechtliche Bedeutung der ZVR-Card hervorzurufen, hat das Zentrale Vorsorgeregister hierzu ein Merkblatt veröffentlicht.
Es erscheint sinnvoll, dieses den Vollmachtgebern zugleich mit der Aussendung oder Übergabe der ZVR-Card zur Verfügung zu stellen.
Stand: 1.9.2009
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