ZVR-Glossar
Das ZVR-Glossar wurde als Beilage zu Urkundsentwürfen und/oder zu fertigen Urkunden entwickelt. Es kann und soll weder die rechtliche Beratung der Beteiligten durch die Notarin / den Notar bzw. die Rechtsanwältin / den Rechtsanwalt noch die Beurkundung ersetzen. Vielmehr soll es den Beteiligten helfen, den versandten Entwurf besser zu verstehen.
Das ZVR-Glossar steht hier zum Download bereit.
Alle institutionellen Nutzer können je 25 oder 50 Exemplare in gedruckter Form bei der Bundesnotarkammer kostenlos bestellen. Das Bestellformular befindet sich im internen Bereich, zu dem Sie mit Ihren Zugangsdaten gelangen. Eine Bestellung auf anderem Wege ist aus logistischen Gründen leider nicht möglich.
Hinweise und Anregungen zum Glossar sind jederzeit herzlich erbeten.
Stand: März 2013
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