Anmeldung als institutioneller Nutzer
Berechtigter Personenkreis
Institutionelle Nutzer sind Personen oder Einrichtungen, zu deren beruflicher, satzungsgemäßer oder gesetzlicher Tätigkeit es gehört, Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren.
Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 Vorsorgeregister-Gebührensatzung kommen als Institutionelle Nutzer insbesondere in Betracht:
- Notarinnen und Notare,
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
- Betreuungsvereine und
- Betreuungsbehörden.
Zulassungsverfahren
Die Zulassung als institutionelle Nutzerin bzw. institutioneller Nutzer des Zentralen Vorsorgeregister erfolgt auf entsprechenden Antrag. Die Anmeldung ist gebührenfrei. Notarvertreter/innen erhalten keine eigenen Zugangsdaten; sie müssen diejenigen des vertretenen Notars / der vertretenen Notarin verwenden.
Falls Sie zum berechtigten Personenkreis gehören und noch nicht über entsprechende Zugangsdaten zum Zentralen Vorsorgeregister verfügen, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail mit dem Betreff ("Zugang ZVR"). Geben Sie dabei bitte Ihren Namen und Amtssitz bzw. Geschäftsanschrift an. Wir werden uns daraufhin mit Ihnen wegen des weiteren Zulassungsverfahrens in Verbindung setzen.
Zur Onlineregistrierung
Zur Registrierung Ihrer privaten Vorsorgeurkunde Login für Notare und RechtsanwälteSupport: Wir helfen Ihnen gern!
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu
wichtigen Begriffen.
Service-Team
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns: info@vorsorgeregister.de
Telefon:0800 - 35 50 500 (gebührenfrei) Mo-Do:7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag:7:00 Uhr bis 13:00 Uhr