Warum sollten sich Notarinnen/Notare Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte bzw. Betreuungsbehörden und -vereine als institutioneller Nutzer anmelden?
Auch wenn Sie wegen vorheriger und fortgesetzter Teilnahme am Registerverfahren schon als „institutioneller Nutzer“ behandelt werden, sollten Sie das Anmeldeformular „A“ ausfüllen und übersenden. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Außerdem können Sie auf diesem Weg den Zahlungsweg individuell festlegen (z.B. Lastschriftverfahren), die Erteilung einer Online-Kennung beantragen und weitere ergänzende Angaben machen (z.B. Ihre aktuelle E-Mail-Adresse für die Benachrichtigung über Neueingänge in Ihrem elektronischen Postfach).
Zur Onlineregistrierung
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