Wird jeder Bevollmächtigte von der Eintragung unterrichtet?
Ja. Jeder Bevollmächtigte erhält vom Zentralen Vorsorgeregister einmalig ein Schreiben über die Eintragung seiner Daten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Einwilligung vorliegt oder nicht. Eine solche Unterscheidung würde nicht nur unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand auslösen. Es könnte auch nicht mit vertretbarem Aufwand festgestellt werden, ob die vorgelegte (i.d.R. notariell nicht beglaubigte) Unterschrift tatsächlich vom Bevollmächtigten stammt.
Zur Onlineregistrierung
Zur Registrierung Ihrer privaten Vorsorgeurkunde Login für Notare und RechtsanwälteSupport: Wir helfen Ihnen gern!
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu
wichtigen Begriffen.
Service-Team
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns: info@vorsorgeregister.de
Telefon:0800 - 35 50 500 (gebührenfrei) Mo-Do:7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag:7:00 Uhr bis 13:00 Uhr