Wird jeder Bevollmächtigte von der Eintragung unterrichtet?

Ja. Jeder Bevollmächtigte erhält vom Zentralen Vorsorgeregister einmalig ein Schreiben über die Eintragung seiner Daten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Einwilligung vorliegt oder nicht.
Ja. Jeder Bevollmächtigte erhält vom Zentralen Vorsorgeregister einmalig ein Schreiben über die Eintragung seiner Daten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Einwilligung vorliegt oder nicht. Eine solche Unterscheidung würde nicht nur unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand auslösen. Es könnte auch nicht mit vertretbarem Aufwand festgestellt werden, ob die vorgelegte (i.d.R. notariell nicht beglaubigte) Unterschrift tatsächlich vom Bevollmächtigten stammt.