Wie gelangt eine Vorsorgeurkunde zum Betreuungsgericht?
Wer eine Betreuungsverfügung besitzt, muss sie unverzüglich an das Betreuungsgericht abliefern, nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat.
Wer eine Vorsorgevollmacht besitzt, muss diese nicht abliefern. Denn die Urkunde benötigt der Bevollmächtigte, um sich auszuweisen. Das Betreuungsgericht kann aber die Vorlage einer Abschrift verlangen.
Rechtsgrundlage ist § 1901 c BGB.
Wer eine Vorsorgevollmacht besitzt, muss diese nicht abliefern. Denn die Urkunde benötigt der Bevollmächtigte, um sich auszuweisen. Das Betreuungsgericht kann aber die Vorlage einer Abschrift verlangen.
Rechtsgrundlage ist § 1901 c BGB.
Zur Onlineregistrierung
Zur Registrierung Ihrer privaten Vorsorgeurkunde Login für Notare und RechtsanwälteSupport: Wir helfen Ihnen gern!
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu
wichtigen Begriffen.
Service-Team
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns: info@vorsorgeregister.de
Telefon:0800 - 35 50 500 (gebührenfrei) Mo-Do:7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag:7:00 Uhr bis 13:00 Uhr