Ist neben der Registrierung eine Vorsorgeurkunde überhaupt noch erforderlich?
Es empfiehlt sich, für die Errichtung einer Vorsorgeurkunde rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Beispielsweise müssen verschiedene Punkte (etwa die Befugnis zur Einwilligung in eine das Leben gefährdende Operation) ausdrücklich in der Vorsorgeurkunde angesprochen sein, damit die Vertrauensperson auch zu diesen Entscheidungen berechtigt ist. Rechtlichen Rat erteilen Notare und Rechtsanwälte. Gehört Grundbesitz zum Vermögen, empfiehlt sich eine notarielle Vollmacht. Mit einer einfachen schriftlichen Vollmacht kann nämlich nicht über Grundbesitz verfügt werden.
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