Kann eine Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden?
Die Registrierung trägt dazu bei, Wünsche zur Ausgestaltung des Betreuungsverfahrens Wirklichkeit werden zu lassen. Deshalb hat sich der Gesetzgeber zum 1.9.2009 entschieden, Betreuungsverfügungen auch isoliert zur Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zuzulassen.
Das hatte zugleich zur Folge, dass auch Patientenverfügungen unabhängig von einer Vorsorgevollmacht in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden können, nämlich als Betreuungsverfügung.
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