Welche Auswirkungen hat die Betreuung?
Mit der Bestellung zum Betreuer wird die Befugnis übertragen, die Betreuten gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Die Bestellung eines Betreuers ist hingegen keine Entrechtung. Sie hat nicht zur Folge, dass der betreute Mensch geschäftsunfähig wird. Das kann allerdings durch die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts geschehen.
Der Betreuer hat sich an die zum Beispiel in einer Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche des Betreuten zu halten.
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