Was ist eine Betreuungsverfügung?
Die Betreuungsverfügung kann Wünsche zur Auswahl des Betreuers enthalten. Sie entfaltet grundsätzlich Bindungswirkung gegenüber dem Gericht bzw. dem Betreuer, sofern die schriftlich niedergelegten Wünsche nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderzulaufen.
Eine Betreuungsverfügung kann auch eine Vorsorgevollmacht ergänzen. Dies ist z.B. für den Fall empfehlenswert, dass die Vollmacht eine bestimmte Geschäftsbesorgung nicht abdecken sollte oder Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht bestehen sollten.
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