Muss ich meine Patientenverfügung jährlich erneuern oder bestätigen?
Deshalb muss auch keine jährliche Bestätigung zum Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfolgen, falls die Patientenverfügung dort im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht registriert ist.
Eine Ausnahme kann nur gelten, falls in der eigenen Patientenverfügung festgelegt wurde, dass diese nur fortgelten soll, wenn sie jährlich bestätigt wird.
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