Kann eine Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden?
Die Registrierung war schon immer möglich in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht. Diese Kombination ist sehr sinnvoll, weil die in der Vorsorgevollmacht benannte Vertrauensperson dem in der Patientenverfügung niedergelegten Willen Geltung verschafft.
Wenn eine Patientenverfügung nicht mit einer Vorsorgevollmacht verbunden sein sollte, kann sie seit 1.9.2009 auch registriert werden, wenn sie mit einer Betreuungsverfügung im Zusammenhang steht, also als Anweisung an den vom Gericht zu bestellenden Betreuer erfolgt.
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