In welchem Alter sollte ich eine Vorsorgevollmacht erteilen?
Mit Eintritt der Volljährigkeit endet die gesetzliche Vertretungsbefugnis der Eltern. Auch Ehegatten sind nicht kraft Gesetzes gegenseitig bevollmächtigt. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, sollte daher über eine Vorsorgevollmacht nachdenken.
Ein Unglücksfall, der zur Entscheidungsunfähigkeit führt, kann jeden Menschen treffen - in jedem Alter. Deshalb empfiehlt es sich, bereits in jungen Jahren eine Vertrauensperson zu benennen, die statt eines gerichtlich bestellten Betreuers für einen handelt, falls es erforderlich werden sollte.
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