Können Änderungen im ZVR gebührenfrei vorgenommen werden?
- Per Papier übermittelte Änderungsanträge lösen stets Gebühren aus.
- Wird ein bestehender Eintrag durch einen institutionellen Nutzer über seinen Online-Zugang geändert, so ist diese Änderung gebührenfrei (Anmerkung zu Nr. 21 des Gebührenverzeichnisses der Vorsorgeregister-Gebührensatzung). Dies gilt allerdings nur für solche Eintragungen, die unter dem gleichen institutionellen Nutzer eingetragen wurden. Die Online-Änderung anderer Eintragungen ist nicht möglich.
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