Online-Funktionalität des ZVR erweitert
Eine detaillierte Anleitung findet sich im Online-Bereich für Institutionelle Nutzer unter „Anleitungen und Hinweise“. Im Fall eines Widerrufs muss dementsprechend die ursprüngliche Registrierung nicht gelöscht werden. Das Betreuungsgericht soll dadurch veranlasst werden, selbst die Wirksamkeit von Vorsorgeurkunden besonders genau zu überprüfen, falls sie trotz Widerrufs vorgelegt werden sollten.
Privatpersonen können weiterhin beim Zentralen Vorsorgeregister den Widerruf der Vorsorgeurkunde nur schriftlich melden. Für die Registrierung fällt deshalb eine Gebühr an.
Gern können Sie sich bei Fragen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZVR unter der kostenfreien Hotline 0800- 35 50 500 wenden.
Zur Onlineregistrierung
Zur Registrierung Ihrer privaten Vorsorgeurkunde Login für Notare und RechtsanwälteSupport: Wir helfen Ihnen gern!
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Vorsorgeregisters.
Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu
wichtigen Begriffen.
Service-Team
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns: info@vorsorgeregister.de
Telefon:0800 - 35 50 500 (gebührenfrei) Mo-Do:7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag:7:00 Uhr bis 13:00 Uhr