Vorsorgeurkunden zum Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer melden
Geraten wird unter anderem zum
Notar. Seine Beurkundung vermeide Zweifel an der Gültigkeit des Dokuments. Die Gebühren seien geringer, als vielfach befürchtet: "Lassen Sie sich bei Ihrer Vorsorgevollmacht am besten von einem Notar helfen. Hat er den Text verfasst und das Dokument beurkundet, werden später keine Zweifel an der Gültigkeit aufkommen."
Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Durch die Registrierung werde sichergestellt, dass kein Gericht an der gewählten Vertrauensperson vorbei entscheidet.
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