Vorsorgeurkunden zum Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer melden
"Klare Verhältnisse: Vorsorgevollmacht. Wer kümmert sich bei schwerer Krankheit um Depot, Hund und Hausrat? Mit einer Vollmacht lässt sich das regeln."
Geraten wird unter anderem zum
Geraten wird unter anderem zum
Notar. Seine Beurkundung vermeide Zweifel an der Gültigkeit des Dokuments. Die Gebühren seien geringer, als vielfach befürchtet: "Lassen Sie sich bei Ihrer Vorsorgevollmacht am besten von einem Notar helfen. Hat er den Text verfasst und das Dokument beurkundet, werden später keine Zweifel an der Gültigkeit aufkommen."
Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Durch die Registrierung werde sichergestellt, dass kein Gericht an der gewählten Vertrauensperson vorbei entscheidet.
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